Digitale Unterschrift

Dokumente voll integriert digital unterschreiben

Die Digitale Unterschrift ist eine vollständig integrierte Lösung mit welcher Unterzeichnungs­prozesse digitalisiert und automatisiert werden.

Mehr generelle Informationen finden Sie hier.

Anwendungsfälle der Digitalen Unterschrift

Sie können die Digitale Unterschrift für alle Dokumente, wie zum Beispiel:

  • Mietverträge

  • Genossenschaftsverträge

  • Kautionsverträge

  • Eigentümmerverträge

  • SEPA-Lastschriftmandate

  • und viele weitere Dokumente…

und verschiedenste Szenarien nutzen, unter anderem:

  • reguläre Digitale Unterschrift

  • Digitale Unterschrift vor Ort

Nicht alle ERPs unterstützen alle Dokumente und Funktionen. Details dazu finden Sie unter ERPs.

Signatur Stufen

Die europäische eIDAS-Verordnung, (elektronische Identifizierung und vertrauenswürdige Dienste für elektronische Transaktionen), legt drei Stufen der elektronischen Signatur fest:

Einfache Elektronische Unterschrift

N/A

  • SEPA Lastschriftmandat

  • Hausordnung

Äquivalent zur Textform

Fortgeschrittene Elektronische Unterschrift

SMS-Einmalpasswort

  • Reguläre Mietverträge

Äquivalent zur Textform mit Beweis

Qualifizierte Elektronische Unterschrift

Video Ident

  • Staffelmietverträge

  • Indexmietverträge

  • Befristete Mietverträge

  • Genossenschaftsbeitrittserklärung

Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift

Qualifizierte Elektronische Unterschrift

Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) besitzt den gleichen rechtlichen Stellenwert wie eine herkömmliche handschriftliche Unterschrift und wird gemäß Artikel 25 Absatz 2 der eIDAS-Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten als die sicherste Form der elektronischen Signatur anerkannt. Mithilfe der QES können Personen ihre Identität bestätigen.

Wann sollte die QES genutzt werden

Basierend auf den aktuellen rechtlichen Vorgaben und gängigen Nutzung in der Praxis, sollten Sie die QES insbesondere in folgenden Fällen nutzen:

  • Staffelmietverträge (§557a BGB)

  • Indexmietverträge (§557b BGB)

  • Befristete Mietverträge (§550, §575 Abs. 1 BGB)

  • Genossenschaftsbeitrittserklärung

Diese Informationen ersetzen keinesfalls individuelle Rechtsberatung und stellen keine Rechtsauskunft dar. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für die angebotenen Informationen.

Datenfluss der Digitalen Unterschrift

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Einrichtung und Nutzung finden Sie hier:

pageScrive - Technologie PartnerpageERPs

Last updated