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Signatur Stufen
Die europäische eIDAS-Verordnung, (elektronische Identifizierung und vertrauenswürdige Dienste für elektronische Transaktionen), legt drei Stufen der elektronischen Signatur fest:
Name
Einfache Elektronische Unterschrift
Verifizierungsmethode
N/A
Dokumente
SEPA Lastschriftmandat
Hausordnung
Rechtlich
Äquivalent zur Textform
Name
Fortgeschrittene Elektronische Unterschrift
Verifizierungsmethode
SMS-Einmalpasswort
Dokumente
Reguläre Mietverträge
Rechtlich
Äquivalent zur Textform mit Beweis
Name
Qualifizierte Elektronische Unterschrift
Verifizierungsmethode
Video Ident
Dokumente
Staffelmietverträge
Indexmietverträge
Befristete Mietverträge
Genossenschaftsbeitrittserklärung
Rechtlich
Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift
Qualifizierte Elektronische Unterschrift
Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) besitzt den gleichen rechtlichen Stellenwert wie eine herkömmliche handschriftliche Unterschrift und wird gemäß Artikel 25 Absatz 2 der eIDAS-Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten als die sicherste Form der elektronischen Signatur anerkannt. Mithilfe der QES können Personen ihre Identität bestätigen.
Wann sollte die QES genutzt werden
Basierend auf den aktuellen rechtlichen Vorgaben und gängigen Nutzung in der Praxis, sollten Sie die QES insbesondere in folgenden Fällen nutzen:
Staffelmietverträge (§557a BGB)
Indexmietverträge (§557b BGB)
Befristete Mietverträge (§550, §575 Abs. 1 BGB)
Genossenschaftsbeitrittserklärung
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